Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die MAYER Personalmanagement GmbH sieht sich als Dienstleisterin in allen personalwirtschaftlichen Fragen. Der Schwerpunkt liegt in der Suche und Evaluierung von Fach- und Führungskräften im Angestelltenverhältnis. Zudem agieren wir in den Bereichen Bewerbermanagement, Direktsuche, Personal- und Organisationsentwicklung, Personalmarketing, Anzeigenservice, Gehaltsvergleiche und -studien sowie in der Karriereberatung. Die MAYER Personalmanagement GmbH betreibt keine Zeitarbeitsvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung.

Für die Abwicklung von Aufträgen gelten nachstehende Bedingungen:
Die MAYER Personalmanagement GmbH verpflichtet sich, über alle ihr bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen Angelegenheiten der Auftraggeber und Bewerber strengstes Stillschweigen zu bewahren. Die Verpflichtung zur Diskretion gilt auch über das Ende des Vermittlungsauftrages hinaus. Die MAYER Personalmanagement GmbH erhält für ihre Dienstleistungen vom Auftraggeber ein Honorar. Dieses richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung bzw. anteilsmäßig nach dem vom Auftraggeber mit dem vermittelten Bewerber vereinbarten ersten Bruttojahreseinkommen (inkl. sämtlicher Zulagen und Prämien). Die MAYER Personalmanagement GmbH behält sich das Recht vor, sich entsprechende Nachweise vorlegen zu lassen.

Eine Vermittlung gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn zwischen dem Auftraggeber und dem vorgeschlagenen Bewerber ein Dienstvertrag abgeschlossen wurde, spätestens jedoch am ersten Tag des Dienstantritts. Das Vermittlungshonorar wird, wenn nicht anderes vereinbart, nach Rechnungseingang fällig.

Berater-Reisekosten und Berater-Spesen fallen grundsätzlich nicht an, es sei denn, zwischen dem Auftraggeber und der MAYER Personalmanagement GmbH wurde eine entsprechende Vereinbarung getroffen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, der MAYER Personalmanagement GmbH ohne besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Vermittlungsauftrages notwendigen Informationen rechtzeitig vorzulegen und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis zu geben, die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Die MAYER Personalmanagement GmbH ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen des Auftrages zu verarbeiten. Die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz werden beachtet.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, über Vermittlungsangebote der MAYER Personalmanagement GmbH Stillschweigen zu bewahren und diese Angebote keinen weiteren Firmen − auch nicht an Beteiligungen − weiter zu geben. Werden die Unterlagen der vorgestellten Bewerber an andere Firmen oder Beteiligungen weitergegeben, gilt der Auftrag als erfüllt und das Honorar wird fällig. Gleiches gilt, wenn ein vorgeschlagener Bewerber binnen 12 Monaten nach erstmaliger Bekanntgabe seiner persönlichen Daten bei dem Auftraggeber − auch trotz zwischenzeitlich erfolgter Ablehnung durch den Auftraggeber − ein Dienstverhältnis bei ihm abschließt oder aufnimmt. Dieses Dienstverhältnis gilt als durch den Auftragnehmer vermittelt.

Wird von der MAYER Personalmanagement GmbH ein Bewerber vorgestellt, der sich bis drei Monaten vorher direkt beim Auftraggeber beworben hat, wird der Auftraggeber die MAYER Personalmanagement GmbH unverzüglich hierüber informieren; in diesem Fall wird bei Einstellung der entsprechenden Person kein Honorar fällig.

Die MAYER Personalmanagement GmbH haftet nicht für Schäden durch vorgetäuschte Eigenschaften der vermittelten Dienstnehmer, die diese vorsätzlich z. B. durch Zeugnis- oder Diplomfälschungen dem Auftragnehmer gegenüber vorspiegeln, es sei denn, dass die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers zurückzuführen ist. Es ist den Mitarbeitenden der MAYER Personalmanagement GmbH untersagt, Rechtsberatungen durchzuführen.

Gerichtsstand ist Feldkirch.
Rankweil, den 01.01.2007